Antrittsvorlesung von Professor Dr. Achim Jockwig an der Hochschule Fresenius am 22. Januar 2010
Die Reform der Krankenhausfinanzierung und ihre Folgen
Sobald sich in Deutschland eine Reform im Gesundheitswesen ankündigt, lassen politische Diskussionen und Schlagzeilen nicht lange auf sich warten. Kein Wunder: Es geht meist um Kostenverteilung, Leistungsgerechtigkeit, Qualität und nicht zuletzt um viel Geld. Krankenhausaufenthalte gehören zu den kostenintensivsten Dienstleistungen im Gesundheitssektor. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, wurde die Krankenhausfinanzierung in den vergangenen Jahren von Grund auf umgestellt. Über die Auswirkungen auf Krankenhäuser und Patienten sprach Professor Dr. Achim Jockwig am 22. Januar bei seiner Antrittsvorlesung in der Hochschule Fresenius in Idstein.
Finanzierung nach Diagnose - nicht nach Behandlungsdauer
Bei der Finanzierung der deutschen Krankenhäuser hat sich ein Systemwechsel vollzogen. Bis 2002 wurden die Behandlungskosten zu 80 Prozent durch tagesgleiche Pflegesätze finanziert und zu 20 Prozent durch Fallpauschalen und Sonderentgelte. "Diese Regelung gab Krankenhäusern den negativen Anreiz, Patienten möglichst lange stationär zu behandeln, da die Vergütung von der Behandlungsdauer abhing", erklärte Jockwig. Mit der Gesundheitsstrukturreform von 2000 wurde der Wechsel eingeläutet: Das Krankenhausfinanzierungsgesetz sah die Einführung von diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRGs - "Diagnose Related Groups") vor. Danach werden die Patienten anhand ihrer Diagnose unter Berücksichtigung von Schweregraden und Nebenerkrankungen einer Fallgruppe zugeordnet, für die das behandelnde Krankenhaus eine Pauschale erhält.
Fallpauschalen führen nicht zu "blutigen Entlassungen"
Da die DRG-Vergütung von der tatsächlichen Dauer der stationären Behandlung entkoppelt ist, hat sich die Interessenslage ins Gegenteil verkehrt: Kliniken und Krankenhäusern ist nun an einer kurzen Verweildauer gelegen. Denn je länger ein Patient das Krankenbett hütet, desto teuerer wird er für die Einrichtung. Kritiker des DRG-Systems leiteten daraus die Prognose ab, Patienten würden künftig ohne Rücksicht auf ihren Gesundheitszustand "abgefertigt". Jockwig: "Die befürchteten ‚blutigen Entlassungen' gab es allerdings nicht. Seit Einführung der DRGs im Jahr 2003 ist die durchschnittliche Verweildauer zwar um 20 bis 30 Prozent gesunken, dafür haben ambulante Leistungen an Bedeutung gewonnen." Dagegen sei die Zahl der Patienten mit stationärer Behandlung in den vergangenen Jahren nahezu konstant geblieben.
Leistungen werden vergleichbar: Krankenhäuser müssen sich dem Wettbewerb stellen
Von 2004 bis 2009 gab es eine Übergangszeit, die so genannte Konvergenzphase, in der sich stationäre Einrichtungen auf das Fallpauschalensystem nach DRG einstellen konnten. Einigen ist dies besser gelungen als anderen, wie Jockwig berichtete: "Der ökonomische Druck hat deutlich zugenommen. Durch die Einführung der DRGs wurde die Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser vergleichbar. Wenn Krankenhäuser früher nach planwirtschaftlichen Kriterien geführt werden konnten, muss sich das Management heute dem Wettbewerb stellen und leistungsorientierte Prinzipien berücksichtigen. Nicht alle kamen und kommen mit dieser Umstellung zurecht." Zu erwarten sei eine weitere Marktbereinigung im Krankenhausbereich und eine Zunahme der privaten Trägerschaft. Weder Krankenhäuser noch Patienten müssten diese Entwicklung fürchten, betonte Jockwig, der in seiner beruflichen Laufbahn mehrere Krankenhäuser als Geschäftsführer geleitet hat. Er verwies auf einige positive Impulse, die das DRG-System hervorgerufen habe: "Krankenhäuser müssen nun um Patienten regelrecht werben. Damit ist automatisch eine verstärkte Serviceorientierung verknüpft. Außerdem haben die Krankenhäuser ihr Leistungsangebot erweitert und mehr Fachärzte eingestellt." Das DRG-System erfordere eine Optimierung der Betriebsabläufe - Jockwig sieht darin eine Chance für die Krankenhäuser, ihre Strukturen und Prozesse auf den Prüfstand zu stellen und nach ökonomischen und qualitativen Kriterien neu auszurichten.
Wirtschaftlichkeit und Qualität - kein Widerspruch
Wenn von Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen die Rede ist, wird reflexartig die Qualitätsfrage gestellt. Ob ein Krankenhaus zugleich wirtschaftlich und mit hoher Qualität arbeiten kann, hängt laut Jockwig wesentlich vom Management ab. Die oft kolportierte Feststellung, Patienten fühlten sich in Krankenhäusern immer schlechter behandelt, führt Jockwig auf gewachsene Ansprüche zurück: "Die Deutschen sind immer weniger bereit, Wartezeiten zu akzeptieren oder die Unterbringung in ein Fünfbettzimmer in Kauf zu nehmen. In England stehen in den Patientenzimmern oft zwölf oder noch mehr Betten - und es gibt dort wesentlich längere Wartezeiten. Mein Eindruck ist: Nicht die Qualität ist gesunken, sondern die Erwartungshaltung der Patienten ist gestiegen", erklärte Jockwig. Seiner Erfahrung nach habe die DRG-Einführung die Qualitätsentwicklung in den Krankenhäusern eher gefördert als geschadet.
Zu Person:
Professor Dr. Achim Jockwig, Jahrgang 1964, studierte Humanmedizin in Frankfurt und den USA. Der Facharzt für Innere Medizin bildete sich in Gesundheitsökonomie und Qualitätsmanagement weiter und leitete als Geschäftsführer mehrere Klinken. Zuletzt war er knapp drei Jahre bei der AMEOS-Gruppe (Zürich) in mehreren leitenden Positionen tätig. Unter seiner Führung gelang die zügige Sanierung und wirtschaftliche Konsolidierung verschiedener Krankenhäuser. Seit September 2009 ist Achim Jockwig Vizepräsident und Dekan für den Fachbereich Gesundheit an der Hochschule Fresenius.